Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass Airlines bei Flugannullierungen auch die Vermittlungsgebühr von Buchungsportalen erstatten müssen. Die Vermittlungsprovision gilt als unvermeidbarer Bestandteil des Ticketpreises, wenn die Airline die Geschäftspraxis des Vermittlers kennt und akzeptiert. Der EuGH gibt damit eine Auslegungshilfe für nationale Gerichte, die Entscheidung im konkreten Fall liegt nun beim OGH in Wien.