Nun ist es schnell gegangen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun gleich zu Jahresbeginn entschieden, dass die "Neue Donaubrücke Mauthausen“ unter Auflagen gebaut werden darf. Noch zwei Tage vor Weihnachten war es am Gericht zu einer zusätzlichen öffentlichen Verhandlung gekommen, weil die Länder Nieder- und Oberösterreich als Bauherrn zuvor zum heiklen Fachbereich Naturschutz unzureichende Unterlagen geliefert hatten. Im Laufe des Verfahrens hätten die Projektwerbenden basierend auf gerichtlich eingeholten Gutachten bereits umfassende Änderungen am Projekt vorgenommen, ließ das BVwG am heutigen Donnerstag wissen. Das Gericht habe in seiner am 13. Jänner gefällten Erkenntnis weitere Auflagen vorgeschrieben, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Die eingebrachten Beschwerden gegen das Projekt würden damit abgewiesen. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. Wie berichtet hat das BVwG die vorgebrachten Beschwerden gegen die UVP-Bescheide der oberösterreichischen und niederösterreichischen Landesregierung zum Bauvorhaben von zwei Bürgerinitiativen, einer Umweltorganisation, der Gemeinde Ennsdorf sowie mehrerer Privatpersonen geprüft. Umweltverträglichkeitsgesetz "Durch die Änderungen und ergänzenden Auflagen entspricht das Projekt nun aus Sicht des BVwG den gesetzlichen Anforderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes . Die umfassenden Maßnahmen betreffen etwa die Bereiche Lärmschutz und die Aufwertung des weiter bestehenden Auwaldgebiets für die dort ansässige Tier- und Pflanzenwelt“, ließ das Gericht zum Erkenntnis wissen. Dadurch könnten, so der Senat, schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt verhindert und die Umweltauswirkungen auf ein zulässiges Maß reduziert werden. Schon nach der Verhandlung im vergangenen Dezember waren die Landespolitiker aus NÖ und OÖ zuversichtlich, dass es zu einem positiven Erkenntnis kommen würde. Nach einer positiven Entscheidung werde die Realisierung des Projekts bis zur Verkehrsfreigabe rund fünf Jahre dauern, wurde angekündigt.