Weil er in Litschau (Bezirk Gmünd) auf dem Balkon einer Wohnung einen Brand gelegt sowie einen einschreitenden Feuerwehrmann attackiert und dabei den Sauerstoffschlauch des Atemschutzgeräts heruntergerissen haben soll, ist ein 57-Jähriger am Donnerstag in Krems zu 16 Monaten Haft, davon zwölf bedingt, verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen schwerer Sachbeschädigung, versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung ist nach Gerichtsangaben rechtskräftig . Der Vorfall datiert vom 29. August des Vorjahres. Der Angeklagte soll auf dem Balkon einer Wohnung eines Mehrparteienhauses unter Verwendung eines Brandbeschleunigers u.a. Holz, Grillkohle, Papier, Schaumstoffmatten und Möbelteile angezündet haben. Eine starke Rauchentwicklung war die Folge, der Brand wurde jedoch rasch gelöscht. Für einige der ausgerückten Feuerwehrleute entwickelte sich der Einsatz dennoch zur Herausforderung. Mehrere Helfer wollten den 57-Jährigen unter Atemschutz aus der stark verrauchten Wohnung retten, dieser wehrte sich aber vehement. Der Waldviertler stieß eine Tür zu und rief laut Gerichtsangaben: "Jetzt kommt ihr nicht mehr hinaus!" Feuerwehrmann erlitt Rauchgasvergiftung Nachdem die Feuerwehrleute diese Tür aufgebrochen hatten, erfasste der 57-Jährige den Sauerstoffschlauch des Atemschutzgeräts eines Helfers und zog so fest daran, dass die Atemschutzmaske verrutschte und der Schlauch aus dem Lungenautomaten für die Sauerstoffversorgung gerissen wurde. Der Feuerwehrmann konnte den Schlauch in der Folge rechtzeitig wieder notdürftig montieren und die Wohnung verlassen. Der Mann erlitt aber eine Rauchgasvergiftung . Angelastet wurden dem 57-Jährigen versuchter Mord und Brandstiftung . Hinzu kamen Widerstand gegen die Staatsgewalt und absichtliche schwere Körperverletzung. Ein Urteil fiel in dem ursprünglich für zwei Tage anberaumten Prozess bereits beim ersten Verhandlungstermin. Das Delikt des versuchten Mordes wurde laut Gericht von den Geschworenen verneint. Da der Angeklagte bereits in U-Haft saß, sind die verbleibenden vier Monate unbedingt den Angaben zufolge bereits verbüßt. Der Mann konnte das Gericht auf freiem Fuß verlassen.