Taschengeld: Wer entscheidet eigentlich?

Von Mag. Carmen Thornton & Mag. Johannes Kautz Der Fall: Als Eltern wundern wir uns manchmal sehr, wofür unsere Kinder ihr Taschengeld so ausgeben. Die Liste der fragwürdigen Kaufentscheidungen ist schier endlos: Von Pokémon- oder Fantasykarten, Sammelfiguren und allerlei Ramsch, der irgendwann im Müll landet, bis hin zu Unmengen an Süßigkeiten, die sie sowieso niemals aufessen könnten, ist so ziemlich alles dabei, was Eltern in den Wahnsinn treibt. Die Prioritäten der Kinder entsprechen halt selten dem, was wir für sinnvoll halten. Doch ist das ein Grund, ihnen vorzuschreiben, wofür sie ihr Taschengeld verwenden dürfen? Wie viel Kontrolle ist notwendig, und wann muss man sich als Elternteil zurücknehmen und den Kindern ihre Freiheiten lassen? Und ab welchem Alter sollte man überhaupt Taschengeld geben? Gibt es einen Mindestbetrag, auf den Kinder Anspruch haben? Dürfen Eltern das Taschengeld kürzen oder sogar streichen, wenn sich der Nachwuchs danebenbenimmt? Sie: Unsere Kinder bekommen Taschengeld, seitdem sie in der Schule sind. Auch das Bundeskanzleramt empfiehlt, den Kindern ab dem Schulalter Taschengeld zu geben, weil sie ab diesem Zeitpunkt rechnen können und in der Lage sind, die Folgen ihrer Entscheidungen abschätzen zu können. Bei kleinen Kindern ist es sinnvoll, das Taschengeld wöchentlich zu geben, weil sie einen längeren Zeitraum schwer überblicken können. Spätestens nach Abschluss der Volksschule sollten die Kinder das Taschengeld dann monatlich bekommen. Auch wenn die Verwendung regelmäßig für Kopfschütteln sorgt, ist das Taschengeld kein Luxus, sondern Teil der Erziehungsarbeit und eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Bildung der Kinder. Das Taschengeld soll nicht den notwendigen Bedarf decken, es ist ein frei verfügbarer Betrag zur Befriedigung der individuellen höchstpersönlichen Bedürfnisse, etwa für die Freizeitgestaltung, Spielzeug, aber auch Konsumationen außer Haus und Süßigkeiten. Es geht also nicht um Dinge, die ein Kind unbedingt braucht, sondern um die kleinen Freuden des Alltags. Und darum, den Kindern die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wofür sie Geld ausgeben wollen. Daher sollten die Eltern ihre Kinder hier nicht zu sehr bevormunden und nur Vorgaben über die Verwendung des Taschengeldes machen, wenn dies zum Schutz des Kindes notwendig ist. Sinnvoller Umgang mit Geld Wofür unsere Kinder das Taschengeld ausgeben, sehe ich als Mutter generell recht entspannt. Das liegt nicht nur an meinem eigenen lockeren Umgang mit Geld und meinen persönlichen Kaufentscheidungen, sondern auch daran, dass die Kinder nur dann einen sinnvollen Umgang mit Geld lernen können, wenn man ihnen auch die Freiheit lässt, selbst zu entscheiden, was für sie einen Wert hat. Thornton & Kautz Rechtsanwälte Carmen Thornton ist Rechtsanwältin in Wien. Die Höhe des Taschengeldes ist aber keine leichte Entscheidung. Oft wird empfohlen, Kindern ab sechs Jahren ein bis zwei Euro pro Woche zu geben und ab dem Gymnasium zumindest 20 bis 25 Euro pro Monat. Teilweise werden auch höhere Beträge für angemessen erachtet. In der Fachliteratur wird beispielsweise ein altersabhängiger Prozentsatz vom Unterhalt vorgeschlagen. Demnach soll das Taschengeld bis sieben Jahren ein Prozent, von sieben bis zehn Jahren fünf Prozent, von zehn bis 14 Jahren acht Prozent und von 14 bis 19 Jahren zehn Prozent des Gesamtunterhaltsanspruchs gegenüber beiden Elternteilen betragen. Bei dieser Berechnungsmethode kommt man bei durchschnittlichen finanziellen Lebensverhältnissen auf neun Euro für ein Kind im ersten Volksschuljahr und für einen 15-jährigen Teenager sogar auf 138 Euro pro Monat. Bei besserverdienenden Elternteilen ergeben sich für das sechsjährige Kind ein Taschengeld von elf Euro und für den Teenager sogar 172 Euro. Diese Beträge sind aber nur  Richtwerte und vermutlich weit höher, als viele es für angemessen erachten. Auch unsere Kinder bekommen deutlich weniger Taschengeld und werden sich nach dem Erscheinen der Kolumne wahrscheinlich ebenso lautstark wie erfolglos beschweren. Denn letztlich hängt die Höhe des Taschengelds nicht nur von den individuellen Verhältnissen ab, sondern ist weitestgehend der Erziehungsautonomie der Eltern überlassen. Ein durchsetzbarer Anspruch auf einen bestimmten Betrag besteht nicht. Wer für seine Kinder bereits Geldunterhalt leistet, muss allerdings nicht befürchten, noch zusätzlich zum Taschengeld verpflichtet zu werden. Denn Taschengeld gilt als Naturalunterhalt und ist daher auf den Geldunterhalt anzurechnen. Er: Auch wenn meine Liebsten das vielleicht etwas anders sehen: Mein – doch etwas distanziertes – Verhältnis zu unvernünftigen Kaufentscheidungen hat sich mittlerweile auch schon etwas entspannt. Grund für diese Gelassenheit (oder Resignation) ist weniger die Taschengeldgebarung unserer Kinder, sondern die in mehr als zehn Ehejahren gewonnene Erkenntnis, dass die persönlichen Vorlieben recht unterschiedlich sein können und sich auch trefflich darüber streiten lässt, was vernünftig ist. So höre ich immer wieder, dass der Kauf von völlig überteuerten Luxus-Handtaschen eine „sinnvolle Investition“ sei, weil die ja ständig (noch) viel teurer werden. So gesehen lässt sich auch für die unzähligen Pokémonkarten, die verstreut in den Kinderzimmern herumliegen, problemlos eine wirtschaftlich vernünftige Erklärung finden. Doch wer erwartet, dass die Kinder immer nur sinnvolle Ausgaben tätigen, verkennt ohnehin den Zweck des Taschengelds. Denn das ist für Ausgaben da, die den Kindern Freude bereiten. Die Kosten für die notwendigen Bedürfnisse wie zum Beispiel Kleidung, Essen, Wohnen etc. müssen ohnehin von den Eltern getragen werden. Und auch wenn die Verwendung mitunter für Kopfschütteln sorgt, ist das Taschengeld eine sinnvolle Investition in die Zukunft der Kinder. Denn die Finanzbildung besteht nicht nur aus grauer Theorie. Die Kinder müssen selbst Entscheidungen treffen und lernen, den persönlichen Wert des Geldes einzuordnen. Dazu gehören auch Fehlinvestitionen, die ohnehin meist vernachlässigbar sind. Die Kinder können nur ihr Taschengeld verschleudern, später endet ein unvernünftiges Konsumverhalten oft im Privatkonkurs. Kinderkonten fördern Finanzbildung Ich finde auch, dass die Kinder das Taschengeld nicht unbedingt in Bar bekommen müssen, sondern möglichst früh ein eigenes Konto haben sollten. Die dramatisch steigende Zahl von Privatinsolvenzen bei Jugendlichen zeigt, wie sehr die Gefahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs unterschätzt werden. Kinder können nicht früh genug lernen, dass das Geld nicht aus dem Bankomaten kommt und ein Konto genauso schnell leer ist wie das Geldbörserl. Thornton & Kautz Rechtsanwälte Johannes Kautz ist Rechtsanwalt in Wien. Die meisten Banken bieten kostenlose Konten für Kinder und Jugendliche an. Bis 14 ist für die Kontoeröffnung die Zustimmung der Eltern erforderlich. Bei jüngeren Kindern läuft das Konto meistens noch auf den Namen eines Elternteils. Es gibt aber Taschengeldkonten, bei denen die Kinder selbst eine Karte mit eingeschränkten Funktionen haben. Ab dem 14. Geburtstag können Kinder über das Taschengeld (und auch über sonstige Einkünfte) frei verfügen, wenn dadurch ihre Lebensbedürfnisse nicht gefährdet werden. Sie können daher selbstständig ein Konto eröffnen. Für eine Bankomatkarte gilt nicht nur ein Wochenlimit von 400 Euro, bis zur Volljährigkeit ist auch die Zustimmung der Eltern erforderlich, es sei denn, die Kinder haben bereits regelmäßige Einkünfte. Dann dürfen sie schon mit 17 Jahren selbstständig eine Bankomatkarte beantragen. Kein Taschengeldentzug als Strafe Wer den Auftrag zur Finanzbildung ernst nimmt, darf das Taschengeld auch nicht davon abhängig machen, wie sich die Kinder verhalten. Der Taschengeldentzug als Strafe ist zwar eine wirkungsvolle, aber pädagogisch fragwürdige Sanktion. Schließlich sollen die Kinder lernen, mit einem fixen Einkommen zu haushalten. Ich muss gestehen, dass ich mich selbst manchmal an der Nase nehmen muss. Aber die Kinder werden mich das nächste Mal bestimmt daran erinnern …