Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) lässt offen, ob ÖVP-Klubobmann August Wöginger auch im Fall einer Verurteilung im Postenschacher-Prozess im Amt bleiben soll. Es sei Aufgabe des unabhängigen Gerichts, über Schuld und Unschuld zu urteilen, das sei bisher nicht erfolgt, sagte der Minister am Samstag im Ö1 -Mittagsjournal auf eine entsprechende Frage. Gleichzeitig betonte er, dass die Unschuldsvermutung "für alle Österreicherinnen und Österreicher" gelte. "Ich bekenne mich, dass eines der obersten Prinzipien unserer Republik die Gewaltentrennung ist zwischen Politik und Justiz. Es urteilt die Justiz über schuldig oder unschuldig und nicht die Politik", antwortete Hattmannsdorfer auf die Frage, ob Wöginger auch bei einer Verurteilung im Amt des Klubobmanns bleiben sollte. "Die Unschuldsvermutung gilt auch für Politiker und es ist Aufgabe des Gerichtes, das Gegenteil auch festzustellen." Das Oberlandesgericht Linz hatte im Dezember die Diversion in der Postenschacher-Causa rund um Wöginger und zwei mitangeklagte Finanzbeamte gekippt, sie müssen sich ab 11. Februar wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs erneut vor Gericht in Linz verantworten. Wöginger soll 2017 beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug.