Von Thomas In der Maur Mein Saugroboter ist eingegangen. Das ist ärgerlich, da er teuer und nicht alt war. Ich habe gehört, dass der staatliche Reparaturbonus durch eine neue Förderung ersetzt wurde. Wie funktioniert die neue Regelung? Außerdem habe ich mich gefragt, ob ich auch gleich mein defektes E-Bike reparieren lassen soll. Kann die Förderung mehrfach in Anspruch genommen werden? Jan O., Tirol Lieber Herr O., kaputte Geräte verärgern häufig. Oft macht es Sinn, über eine Reparatur nachzudenken, auch aus Nachhaltigkeitsgründen. Genau hier setzt die staatliche Reparaturförderung an. Das für Klima- und Umweltschutz zuständige Ministerium hat kürzlich den Reparaturbonus abgeschafft und durch die überarbeitete „Geräte-Retter-Prämie“ ersetzt. Die Förderung wurde auf der Grundlage des Umweltförderungsgesetzes und der Kreislaufwirtschaft Förderungsrichtlinien geschaffen und verfolgt das Ziel, die Umwelt durch Ressourcenschonung und Verlängerung der Lebensdauer elektronischer Geräte in Privathaushalten zu schützen. Gleichzeitig bietet sie eine finanzielle Entlastung für Konsumenten und unterstützt heimische Unternehmen, da nur Leistungen teilnehmender Betriebe mit Niederlassung in Österreich gefördert werden. Umfasst sind Reparaturen, Service , Wartungen und Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten. Gesetzlich vorgeschriebene Wartungen, wie etwa jene der Gastherme, sind nicht umfasst. Auf www.geräte-retter-prämie.at finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderungsfähigen Geräte. Diese wurden im Gegensatz zum ehemaligen Reparaturbonus etwas eingeschränkt, so werden etwa (E-)Fahrräder, Handys oder Luxusgeräte wie Massagesessel nicht mehr gefördert. Förderungsfähig bleiben jedoch klassische Haushaltsgeräte, etwa Waschmaschinen, Kühlschränke und Akkuschrauber, ebenso aber auch weniger alltägliche Geräte wie Dörrautomaten, Töpferscheiben und Kettensägen. Hinzu kommen außerdem Geräte aus den Kategorien Bürobedarf (z.B. Laptop, Schredder), Unterhaltungselektronik (z.B. Fernseher, Kopfhörer), Babyartikel (z.B. Babyfon, Flaschensterilisator) sowie Gesundheit (z.B. Hörgerät, Beatmungsgerät). Für den Staubsaugerroboter kann die Prämie somit in Anspruch genommen werden, für das E-Bike leider nicht. Jede Privatperson mit Wohnsitz in Österreich kann seit 12.1.2026 online einen entsprechenden Antrag stellen. Der erhaltene Bon kann dann bei jedem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Sobald er eingelöst wurde oder abgelaufen ist, kann bereits ein neuer Bon für ein anderes Gerät beantragt werden, und das unbeschränkt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Reparatur nicht im Rahmen von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen erfolgt oder sonst von Dritten, etwa einer Versicherung, geschuldet wird. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal jedoch EUR 130,00 (zuvor EUR 200,00) bzw. bei Kostenvoranschlägen EUR 30,00. Sie müssen den gesamten Betrag beim Partnerbetrieb bezahlen, der dann die Förderungsunterlagen für Sie einreicht. Den Förderungsbetrag erhalten Sie anschließend direkt auf Ihr Bankkonto. Rechtsanwalt Mag. Thomas In der Maur beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.