EU nimmt Freizeitangler ins Visier

Jeder, der in Nord- oder Ostsee angelt, muss sich künftig erst mit einer App auf dem Smartphone registrieren – und seine Fänge elektronisch melden. Das gilt zwar nicht für alle Arten, aber für praktisch alle, die etwas seltener geworden sind: Aal zum Beispiel, Dorsch und Wildlachs. Die entsprechende „Kontrollverordnung“ der EU gilt seit dem 10. Der Beitrag EU nimmt Freizeitangler ins Visier erschien zuerst auf Tichys Einblick .