Im Prozess um das Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten will das Landgericht München II am Montag (14.00 Uhr) das Urteil verkünden. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, sollen der angeklagte Fahrdienstleiter der Bahn und der für die Unglücksstrecke verantwortliche Bezirksleiter zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt werden. Die Verteidiger der beiden Männer fordern dagegen Freisprüche.