Rechtliche Hürden: Konkurrenzkampf um neues Ärztezentrum in Krems

Wer ein gesundheitliches Problem hat, kennt das Dilemma: Die Wartezeiten für Termine bei Fachärzten sind lang, die Ambulanzen in den Spitälern überlaufen. Niederösterreich will mit Primärversorgungszentren (PVZ) die Situation verbessern. Im Land gibt es 14 solcher Einrichtungen, jede Stadt und Gemeinde freut sich, wenn zusätzliche ärztliche Angebote entstehen. Deshalb sieht sich Krems – wenn man so will – mit einem Luxusproblem konfrontiert. In der Stadt an der Donau wurde eine Primärversorgungseinheit (PVE) ausgeschrieben, auf die sich zur Überraschung einiger gleich zwei Bewerberteams gemeldet haben. Hinter einer Bewerbung steht die Unternehmerfamilie Zwetti aus St. Pölten . Das geplante PVZ soll im ersten Stock der „Bike-Factory“ entstehen, deren Eigentümerin Anja Zwetti ist. „Die Räumlichkeiten sind belagsfertig, wir könnten also innerhalb weniger Monate starten“, sagt einer der vier Mediziner , die künftig als Kassenärzte in dem PVZ arbeiten könnten. Daneben gibt es einen weiteren Bewerber: Andreas Stippler , ein Arzt und Unternehmer, möchte eine Immobilie in der Landstraße in der Kremser Innenstadt zur Verfügung stellen. Er selbst wollte dazu auf KURIER-Anfrage keine Stellung nehmen, „weil es sich um ein schwebendes Verfahren handelt“. Tatsächlich ist in der Causa nun ein Verfahren notwendig, um eine Entscheidung herbeizuführen. Grund dafür sind rechtliche Unklarheiten. Richter führt Vorsitz Nachdem das Projekt ausgeschrieben worden war, fand am 9. Dezember ein Hearing statt. Dabei wurde von zwei Bewerberteams lediglich eines von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eingeladen, sein Konzept zu präsentieren. Die Ärztekammer für Niederösterreich (ÄKNÖ) sieht darin eine ungeklärte Rechtsfrage und fordert eine verbindliche Klärung. Bereits im Vorfeld hatte die Kammer auf unterschiedliche Rechtsauffassungen hingewiesen. Die aktuelle Situation sei rechtlich nicht abschließend geklärt und habe über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für künftige Ausschreibungen von Primärversorgungseinheiten, heißt es. „Aus diesem Grund hat die Ärztekammer beschlossen, die Landesschiedskommission anzurufen“, sagt ÄKNÖ-Präsident Harald Schlögel . Ziel sei es, die offenen Rechtsfragen verbindlich zu klären und damit Rechtssicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle aktuellen und zukünftigen Bewerber zu schaffen. Die Landesschiedskommission setzt sich aus jeweils zwei Vertretern der Ärztekammer und der Sozialversicherung zusammen. Den Vorsitz führt ein Richter. Rechtslage soll geklärt werden Die ÄKNÖ betont, dem Ausgang des Verfahrens neutral gegenüberzustehen. Es gehe nicht um die Bevorzugung einzelner Bewerber oder Projekte, sondern ausschließlich um die grundsätzliche Klärung der Rechtslage im Interesse der gesamten Ärzteschaft. Nicht Gegenstand des Verfahrens sind Fragen rund um Immobilien oder Eigentumsverhältnisse . Zudem hält die Ärztekammer fest, dass keiner der beteiligten Bewerber Funktionär der ÄKNÖ ist.