Die zentrale und politisch umstrittene Vorgabe gilt, also die Pflicht zur Nutzung „erneuerbarer Energien“ bei Heizungssystemen: Seit 1. Januar 2024 dürfen neu installierte Heizungen in Neubaugebieten nur betrieben werden, wenn mindestens 65 Prozent der erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen, also z.B. Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse stammt. Nach aktuellem GEG werden die Anforderungen für Bestandsgebäude Der Beitrag Wird Habecks Heizhammer beseitigt? erschien zuerst auf Tichys Einblick .