Trotz des geplanten neuen Heizungsgesetzes verhandelt das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag (10.00 Uhr) im Zusammenhang mit dem Gesetz der Ampelregierung. Es geht in Karlsruhe nämlich nicht um den Inhalt der Regelungen, sondern um die Frage, ob die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren genug Zeit zur Beratung hatten. An das Gericht wandte sich der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. (Az. 2 BvE 4/23)