Tariftreuegesetz im Bundesgesetz: Nur wer sich an Tarifverträge hält, soll öffentliche Aufträge bekommen

Der Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz verabschiedet. »Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen«, so die SPD. Auch die CDU stimmt zu, gibt sich aber nicht vollends überzeugt.