„Gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ AfD gewinnt gegen Verfassungsschutz

Die AfD siegt gegen den Verfassungsschutz. Der Inlandsgeheimdienst darf die Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnen, beobachten, behandeln, prüfen und führen. Dieser Beitrag „Gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ AfD gewinnt gegen Verfassungsschutz wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT .