Nächstes Kapitel in der Diskussion um die geplante Traisental-Schnellstraße S34 : Die „Spange Wörth“, also jene Straße, die die S34 mit einem Gewerbegebiet im Süden der Landeshauptstadt verbinden soll, könnte laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) unter die EU-Vogelschutzrichtlinie fallen. Das hat der EuGH nun klargestellt. Die Richtlinie verbietet unter anderem eine bewusste Störung von Vögeln während der Brut- und Aufzuchtzeit bei erheblichen Auswirkungen auf die Ziele der Vorgabe. Die Landesregierung hatte das Straßenbauvorhaben nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung 2019 abgenickt. Umweltorganisationen erhoben vor dem Bundesverwaltungsgericht Österreich Klage gegen diese Genehmigung und machten insbesondere geltend, die Bestimmungen des Artenschutzes nach der Vogelschutzrichtlinie würden verletzt. Besonders betroffen vom Lärm, der von der neuen Straße ausgehen würde, wäre demnach der Mittelspecht, so die Umweltschützer . „Grundlagen sind am Tisch“ Wie das Höchstgericht am Donnerstag in Bezug auf das Projekt festhielt, „kann das in Rede stehende Straßenbauprojekt grundsätzlich unter dieses Verbot fallen“. Allerdings betreffe jenes in der Richtlinie vorgesehene Verbot nur Störungen, die sich auf das für ausreichend erachtete Niveau der Bestände wild lebender Vogelarten erheblich auswirken würden. Die EU-Vogelschutzrichtlinie sieht ein generelles Verbot vor, Vögel absichtlich zu stören, sofern sich diese Störung auf die Zielsetzung dieser Richtlinie erheblich auswirkt. „Darüber hinaus liegt keine absichtliche Störung vor, wenn durch Begleitmaßnahmen jede erhebliche Auswirkung vermieden werden kann, die der Zielsetzung der Erhaltung oder Wiederherstellung ausreichender Bestände der betroffenen Arten zuwiderläuft“, stellte der Gerichtshof klar. "Grundlagen liegen jetzt am Tisch" Als strittig gilt im Verfahren insbesondere die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Waldverbesserung und Altbaumsicherung zugunsten des Mittelspechts und anderer Waldvogelarten. Laut Gutachten komme es bei Verwirklichung zu keiner Störung der betroffenen Arten, die sich auf die Ziele der Vogelschutzrichtlinie erheblich auswirken könnte. Für Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) liegen nun „die entscheidungsrelevanten Grundlagen auf dem Tisch“: „Jetzt ist es am Bundesverwaltungsgericht, das Verfahren fortzusetzen und zu einer Entscheidung zu kommen.“ Aus Sicht des ÖVP-Landtagsabgeordneten Florian Krumböck , gleichzeitig Vizebürgermeister von St. Pölten, ist auch die neue rot-grüne Koalition gefordert. Bessere Flächennutzung und Ersatzflächen für Landwirtschaft seien „Gebot der Stunde“.