Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen angefochten werden. Parteichefin Alice Weidel sprach von einem "großen Sieg".