Eingriffe in ORF-Altverträge: Zentralbetriebsrat klagt vor Menschenrechtsgerichtshof

Der Konflikt um gesetzliche Eingriffe in bestehende Kollektivverträge und Zulagenregelungen beim ORF erreicht eine neue juristische Ebene. Werner Ertl , Vorsitzender des ORF-Zentralbetriebsrat s (ZB), hat „in eigenem Namen und im Namen von mehr als 600 weiteren direkt Betroffenen“ Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingebracht. Das bestätigte er dem KURIER. Zulagen gestrichen Den Anlass lieferte die Novelle des ORF-Gesetzes im Zuge der Umstellung auf die Haushaltsabgabe. Damit hat die türkis-grüne Koalition 2023 weitreichend in sogenannte „Altverträge“ und damit in frei vereinbarte Kollektivverträge eingegriffen. Konkret ging es um die Kürzung und den 2026 folgenden kompletten Wegfall der Wohnungs-, Familien- und Kinderzulage . Betroffen davon sind Mitarbeiter, die vor 2004 im ORF angestellt wurden. Später gab es sie nicht mehr. Das von der Politik behauptete Ziel sollte die Reduktion von Personalkosten im ORF sein. Der Zentralbetriebsrat sah hingegen einen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Mitarbeiter. Schritt gegen "Disziplinierung" Im Vorjahr hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den gesetzlichen Eingriff aber unter Verweis auf das öffentliche Interesse an einer stabilen Finanzierung des ORF und das Sparziel des Gesetzgebers trotz Eingriffs in die „Koalitionsfreiheit“ für zulässig erkannt. Das wurde vom ORF-Zentralbetriebsratschef im KURIER als „unverständlich" und „eine Einladung an populistische Regierungen“ kritisiert. Was nun auch ein Hebel für den von einer Mehrheit im Zentralbetriebsrat beschlossenen Gang nach Straßburg ist. Laut Mitteilung an die ORF-Belegschaft stützt sich die Beschwerde im Kern auf drei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) . Unter Verweis auf die redaktionelle Unabhängigkeit und die Freiheit der Meinungsäußerung gemäß Artikel 10 warnt Ertl: „Wenn der österreichische Gesetzgeber direkt in ORF-Kollektivverträge eingreifen und Arbeitsbedingungen oder entgeltliche Regelungen verschlechtern kann, so kann er damit ungefällige Berichterstattung im österreichischen Leitmedium sanktionieren, die Medienschaffenden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittelbar disziplinieren.“ Sozialpartnerschaft in Gefahr Ein weiteres Argument zielt auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach Artikel 11. Das Recht, Kollektivverträge autonom zu verhandeln, laufe „ins Leere“, wenn der Gesetzgeber diese Ergebnisse willkürlich revidieren könne. „Das wiederum schwächt die sozialpartnerschaftliche Interessenvertretung erheblich", so der Zentralbetriebsratschef. Drittens wird von den ORF-Arbeitnehmervertretern die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bestritten. Denn die Einsparungen im Vergleich zum geforderten Gesamtsparziel seien „weder sehr bedeutend noch nachhaltig“, weil aufgrund demographischer Faktoren nur vorübergehend. 2026 soll das Einsparvolumen bei 3,36 Millionen Euro liegen. Nachhaltiger Schaden Kritisiert wird vom Zentralbetriebsrat in dem Zusammenhang, dass Bezieher niedriger Einkommen wesentlich stärker betroffen sind als Besserverdiener. „Ein gelinderes Mittel zur Erreichung des gleichen Finanzierungszieles wurde nicht erwogen“, heißt es in der Mitteilung. „Der nachhaltige Schaden ist beträchtlich, die Maßnahme unsachlich und unverhältnismäßig, dieser Teil des ORF-Gesetzes populistisch und dem Boulevard geschuldet“, erklärt Ertl in der Mitarbeiter-Information. Mit der Beschwerde in Straßburg fordert der ORF-Zentralbetriebsrat nun eine Überprüfung der österreichischen Gesetzgebung an internationalen Standards. Das Verfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Das Ergebnis kann nicht nur für den ORF, sondern auch für die Autonomie von Kollektivvertragsverhandlungen in Österreich von Bedeutung sein.