Eilentscheidung des VG Köln: Warum das Gericht die AfD unterschätzt

Das Verwaltungsgericht Köln hat per Beschluss dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Bedeutet das ein Ende für alle Versuche, die Partei zu verbieten? Ein Gastbeitrag Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. 13 L 1109/25) dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Das klingt erst mal wie ein Stoppschild für Bemühungen um ein Verbotsverfahren der AfD. Aber das ist es nicht. AfD-Verbotsverfahren weiterhin möglich Das VG Köln hat seine Eilentscheidung, die es nach summarischer Prüfung getroffen hat, ausschließlich auf Erkenntnisse aus dem Gutachten des BfV gestützt, das im Mai 2025 bekannt wurde. Dieses Gutachten war zwar 1.108 Seiten dick, wies aber trotzdem erhebliche Lücken auf: Das BfV berücksichtigte keine Anträge und Äußerungen in Parlamenten, es konzentrierte sich Lesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag .