MA 67 künftig alleine für Parkraumüberwachung zuständig

Die Zuständigkeit der Parkraumüberwachung wandert zur Gänze in die Kompetenz der Magistratsabteilung für Parkraumüberwachung. Damit sind sich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) einig. WIEN. Künftig soll die Magistratsabteilung für Parkraumüberwachung (MA 67) ihrem Namen alleinig gerecht werden. In der Bundes- und Verfassungsgesetz-Vereinbarung (B-VG-Vereinbarung) ist die Zuständigkeit der Parkraumüberwachung laut § 15a zwischen der Landespolizeidirektion Wien (LPD...