Das Oberlandesgericht Linz (OLG) hat am Montag die teilbedingte Haftstrafe für einen Schönheitschirurgen, der gefälschte Abnehm-Spritzen zur Selbstinjektion verkauft hatte, in eine unbedingte Geld- sowie einjährige bedingte Freiheitsstrafe umgewandelt. Statt 21 Monaten Haft, 14 davon bedingt, muss er nun in Summe 57.600 Euro - 360 Tagessätze à 160 Euro - zahlen, bestätigte ein OLG-Sprecher einen Bericht auf " krone.at ". Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das erstinstanzliche Urteil vom Landesgericht Steyr Rechtsmittel eingelegt. Am Montag war am OLG die Berufungsverhandlung. Der Mediziner war im Juli 2025 wegen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, gewerbsmäßigen Betrugs und schwerer Körperverletzung zu der teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Patientinnen erlitten lebensbedrohliche Unterzuckerung Der Arzt hatte sich 2023 von zwei bereits rechtskräftig verurteilten Unternehmern aus dem Bezirk Steyr-Land 225 gefälschte Pens des Abnehmmittels Ozempic liefern lassen, um sie um ein Vielfaches des Ankaufspreises an Patientinnen abzugeben. Nachweislich erlitten zwei Frauen laut Anklagebehörde eine lebensbedrohliche Unterzuckerung, da sie nicht "Ozempic"-Pens mit dem Wirkstoff Semaglutid sondern Insulin erhielten.