Da wenigstens 5.000 Stimmberechtigte einen Antrag für ein Volksbegehren „für den Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“ gestellt haben, wird diesem stattgegeben. Ab 15. April 2026 kann unterschrieben werden. Die Landeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 3. März 2026 den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Für den Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und...