Im Rechtsstreit über einen verspäteten Flug wegen der überlasteten Sicherheitskontrolle an einem anderen Flughafen hat das Gericht der Europäischen Union zugunsten der Passagiere entschieden. Wenn die Airline freiwillig auf noch nicht abgefertigte Passagiere eines früheren Flugs wartet, muss sie den Passagieren eines nachfolgenden, dadurch deutlich verspäteten Flugs einen Ausgleich zahlen.