Erst gewinnt die AfD vor Gericht gegen den Verfassungsschutz, dann eskalieren Konflikte in der Partei und deren Vorfeld. Es geht um Filz, Wehrpflicht, Weidel und Chrupalla. Linke und Liberale sollten den Blick auf die Rechten jetzt schärfen Für die AfD kam der Beschluss wie gerufen. Seit Wochen zerlegt die Verwandtenaffäre das Selbstbild einer Partei, die sich als Antithese zu den „Altparteien“ inszeniert. Nun lieferte ihr das Verwaltungsgericht Köln die Überschrift, die sie braucht: Die AfD kommt mit ihrem Eilantrag durch; vorerst darf das Bundesamt für Verfassungsschutz sie nicht als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen. Am Ende wird erst das Hauptverfahren entscheiden. Politisch aber wirkt zunächst der überraschend eindeutige Befund im Eilverfahren: Zwar gebe es in der Partei verfassungswidrige Positionen, im letzten Bundestagswahlprogramm auch entsprechende Forderungen. Die reichten jedoch nicht aus, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festzustell Lesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag .