Französischer Polizist erschoss Jugendlichen: Berufungsgericht schwächt Straftatbestand ab

Ein französischer Polizist, der 2023 in einem Pariser Vorort einen Jugendlichen erschossen hatte, muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge, nicht aber wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Das Berufungsgericht von Versailles ordnete am Donnerstag einen entsprechenden Prozess an. Dabei schwächte es den mutmaßlichen Straftatbestand ab. Die Ermittlungsrichter hatten zunächst einen Prozess wegen Totschlags beantragt, wogegen der Polizist Rechtsmittel eingelegt hatte.