Zwölf Angeklagte sind am Donnerstag wegen Vergehen gegen das Waffengesetz vor dem Landesgericht Wels gestanden. Gleich zu Beginn wurde das Verfahren eines Angeklagten ausgeschieden, da er sich aufgrund gesundheitlicher Probleme in keinem verhandlungsfähigen Zustand befand. Den allesamt Unbescholtenen wurde vorgeworfen, im Oktober 2025 in einem nicht eingefriedeten Bereich unbefugt halbautomatische Schusswaffen geführt zu haben, ohne im Besitz eines Waffenpasses zu sein.