Opfer von Gewalt auch mit Delogierung traumatisiert

Nachdem ich, und ich nenne dies nicht gerne, Opfer von roher Gewalt in der von mir gemieteten Wohnung erfuhr, die Polizei dem Täter nicht gleich Herr wurde durch seine reine Aggressivität,und somit Schäden im Stiegenhaus entstanden, bekomme ich als Opfer dieser Tat nun auch die Delogierung (heute hieß es es ginge von der Vermieterin Gemeinde ans Gericht). Zudem sollten mir die Schäden anfangs angerechnet werden, wobei sich die KriPo einschalten musste um der Vermieterin bzw. der zuständigen...