Brechen Merz und Kurz das Völkerrecht?

Im Völkerrecht gibt es dieses unspektakuläre, aber zivilisierende Prinzip: das Gewaltverbot. UN-Charta, Artikel 2 Absatz 4 – man greift nicht einfach einen anderen Staat an, weil man ihn für gefährlich hält. Ausnahmen gibt’s: Selbstverteidigung nach Artikel 51 – und die UNO kann militärische Zwangsmaßnahmen autorisieren. Nur: “Prävention” ist kein Joker, “Regimewechsel” kein Paragraf. Und solange