Arbeitsrechtliches Urteil in Zürich: Ein roter Faden am Handgelenk kostet Unispital-Mitarbeiter die Stelle

Ein hinduistischer Kautuka-Faden wird zum Kündigungsgrund am Universitätsspital Zürich. Das Verwaltungsgericht gibt dem Spital Recht – Patientenschutz wiegt schwerer als Glaubensfreiheit.