33.806 Menschen (Stand Freitag Nachmittag) haben die Petition der Grünen „Superreiche fair besteuern“ unterschrieben. Grünen-Chefin Leonore Gewessler will, dass Menschen, die über eine Million Euro erben, dafür Steuern bezahlen. Je nach Vermögen soll der zu entrichtende Steuersatz bis zu 35 Prozent betragen. Fast deckungsgleich ist das Modell der SPÖ. SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer postete zudem vor wenigen Wochen seine Lektüre: „Reichensteuer. Aber richtig!“ von Gabriel Zucman . Grüne und SPÖ gehen in ihren Rechenmodellen von möglichen Einnahmen für den Staat von über einer Milliarde Euro jährlich aus – ÖVP und Neos schließen, wie berichtet, neue Steuern jedoch kategorisch aus. Was aber könnte passieren, sollte es doch dazu kommen? Gerald Schmidsberger , der als Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei Saxinger Unternehmensübergaben im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) begleitet, sagt im KURIER-Gespräch, man sehe bereits Bestrebungen von sehr vermögenden Personen, ihr Vermögen ins Ausland zu transferieren für den Fall, dass es zu vermögensbezogenen Steuern oder Erbschaftssteuern kommt. Wenn das der Fall sein sollte, sei er nicht sicher, „ob der erhoffte Effekt für den Staat so groß sein wird. Es gibt auch einen Grund, weshalb SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina 1993 die Vermögenssteuer abgeschafft hat“, so Schmidsberger. „Der Aufwand aufseiten der Vermögenden wie aufseiten der Verwaltung wurde dem erhofften Ergebnis – nämlich dem Steuerertrag – in keiner Weise gerecht.“ Als es in Österreich noch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer gab, habe man zudem legale Wege der Steuerminimierung gesucht und oft auch gefunden. Vergleich Deutschland Ein veritables Problem stelle die Erbschaftssteuer oftmals für Familienunternehmen bei Firmenübergaben da, wie Saxinger aus seinen Tätigkeiten in Deutschland, wo der Erbschaftssteuersatz zwischen 7 und 50 % liegt, weiß. Um eine Relation zu haben: Laut statistischem Bundesamt haben die Finanzverwaltungen in Deutschland 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. „Wenn nicht ausreichendes Privatvermögen – vor allem flüssiges Privatvermögen – vorhanden ist, um die Erbschaftssteuer aus eigenen Mitteln aufbringen zu können, führt das oft dazu, dass Kredite aufgenommen werden müssen oder über Anteilsverkäufe nachgedacht werden muss, wenn sich der Unternehmensnachfolger nicht dafür verschulden will.“ Bei Übergaben von größeren Unternehmen mit mehreren Gesellschaften bedürfe es nämlich allein für die Bewertung der Firmen, die als Basis für die Berechnung der Erbschaftssteuer dient, ein Team, das sich aus Steuerberatern und Anwälten zusammensetzt und damit „erhebliche finanzielle Mittel“. Kann ein mittelständisches Unternehmen nicht selbst die Mittel aufbringen, um die Steuern zu zahlen, könne man zwar theoretisch versuchen, einen Teil der Firma zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu begleichen, „aber wer kauft denn 30 Prozent eines mittelständischen Unternehmens“, gibt Saxinger zu bedenken, der in dem Zusammenhang an den südkoreanischen Elektronikkonzern Samsung. „Firmengründer Lee Kun Hee hat das Unternehmen vererbt, die Erbschaftssteuer betrug mehrere Milliarden und die Erben mussten nun, um die Steuern zu begleichen, Aktien verkaufen. Das geht bei einem Unternehmen, dessen Aktien börsenotiert sind, freilich leichter als bei einem mittelständischen Unternehmen.“