Wer beim Jobwechsel Daten mitnimmt, Betriebsgeheimnisse aus Gesprächen weitergibt oder als Whistleblower den falschen Weg wählt, riskiert in Österreich Klage, Schadenersatz – und im schlimmsten Fall eine Strafanzeige. Die Rechtslage ist schärfer, als viele denken.