Julius Meinl V., der ehemalige Bankchef und Aufsichtsrat der Meinl Bank - heute trägt sie den Namen Anglo Austrian Bank (AAB) und ist seit 2020 in Konkurs -, muss ausgezahlte Honorare in Höhe von rund 9,3 Mio. Euro zurückzahlen, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschied. Der Masseverwalter der AAB hatte den Betrag zuvor eingeklagt. Der OGH erklärte den Beratervertrag für sittenwidrig und gab der Klage statt, die Entscheidung ist rechtskräftig.