Wenn in Berliner Verwaltungen Stellen vergeben werden, kommt es nicht auf die Qualifikation an, sondern auf den Migrationshintergrund. Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“, kurz Partizipationsgesetz. Demnach soll der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Berliner Verwaltungen ihrem Anteil der Berliner Gesamtbevölkerung entsprechen. Dieser Anteil liegt aktuell bei Der Beitrag Migrantenquote im öffentlichen Dienst: Rassismus jetzt doch grundgesetzwidrig erschien zuerst auf Tichys Einblick .