Neue EU-Richtlinie: „Marmelade“ darf wieder aufs Brot – aber erst ab 14. Juni
Der österreichische Begriff darf bald wieder im Handel verwendet werden. Die Bundesregierung macht vier EU-Verordnungen auf nationaler Ebene kund, die auch die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Honig und Fruchtsäften regeln.