Die Verurteilung wegen Wiederbetätigung für René Schimanek vergangenen Mittwoch in Krems ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe innerhalb der Frist keine Rechtsmittel angemeldet, sagte Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts, am Dienstag auf APA -Anfrage. Der frühere Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hatte in der Geschworenenverhandlung ein Jahr bedingt erhalten. Schimanek gab gleich danach bekannt, auf Rechtsmittel zu verzichten. Rücktritt als Stadtrat Schimanek war angeklagt, weil er Ende 2024 die Veröffentlichung der Todesanzeige für seinen Vater, den ehemaligen niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Hans-Jörg Schimanek senior, auf der Webseite der Stadtgemeinde Langenlois veranlasst haben soll. Auf der Parte war das laut Staatsanwaltschaft von Nationalsozialisten verwendete Zitat „...und ewig lebt der Toten Tatenruhm“ und das „Irminsul“-Symbol zu sehen. Die Geschworenen entschieden mit fünf zu drei Stimmen für einen Schuldspruch. Bei einem Rahmen von ein bis zehn Jahren Haft erhielt der 56-Jährige die Mindeststrafe , die bedingt nachgesehen wurde. Nach Vorwürfen hatte der 56-Jährige im Februar 2025 um Auflösung seines Dienstverhältnisses als Büroleiter von Rosenkranz gebeten, war aber freiheitlicher Stadtrat in Langenlois geblieben. Nach dem Prozess kündigte Schimanek vor Medienvertretern an, sein Mandat zurückzulegen und aus der FPÖ auszutreten, um Schaden von der Partei abzuwenden.