Warum „sexuelle Identität“ nicht ins Grundgesetz gehört

Die Grünen haben einen Antrag zur Änderung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes eingebracht, um das neue Diskriminierungsmerkmal „sexuelle Identität“ aufzunehmen (BT-Drs. 21/2027). Dieser Entwurf ist wortgleich mit der zuvor beschlossenen Bundesratsinitiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand am 9. Oktober 2025 im Deutschen Bundestag statt, der Bundesrat Der Beitrag Warum „sexuelle Identität“ nicht ins Grundgesetz gehört erschien zuerst auf Tichys Einblick .