Was weiter geschah: Späte Wiedergutmachung

Knapp achtzig Jahre hat es gedauert, nun hat der Nationalrat letzte Woche einen wegweisenden erinnerungspolitischen Entscheid gefällt: Mit 129 zu 60 Stimmen beschloss er die Rehabilitierung von Schweizer:innen, die sich während des Zweiten Weltkriegs in der Résistance und der Resistenza gegen das NS-Regime stellten. Das Gesetz soll nicht nur für Personen gelten, die damals aktiv kämpften, sondern auch für diejenigen, die den Widerstand unterstützten – was vor allem an der Schweizer Südgrenze eine grosse Zahl Tessiner:innen taten, indem sie humanitäre Hilfe leisteten oder die Logistik für die italienischen Partisan:innen organisierten. Ein Recht auf finanzielle Wiedergutmachung ist nicht vorgesehen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Bundesrat Beat Jans sprach in der Parlamentsdebatte von einem «wichtigen Zeichen der Anerkennung», wollte die Rehabilitierung allerdings weder als Kritik am damaligen Behördenhandeln noch am bis heute geltenden Gesetz, das «fremden Militärdienst» unter Strafe stellt, verstanden wissen: «Es geht hier um eine rückblickende Bewertung durch die Brille unserer heutigen demokratischen und historischen Einsichten.» In diese Kerbe schlug dann auch die SVP, die das Ansinnen als Einzige ablehnte: Wenn man der Meinung sei, das geltende Gesetz sei aus heutiger Sicht nicht mehr angemessen, müsse man dieses ändern, sagte der Genfer Nationalrat Roger Golay. Christian Dandrès von der SP hingegen zog in seinem Votum eine Linie zur europäischen Migrationsabwehr von heute. Die Kämpfer:innen von damals hätten sich der Verteidigung der Menschenwürde verpflichtet – mit der Einsicht, dass übergeordnete Prinzipien wie die Solidarität zuweilen auch «Vorrang vor dem Gesetz haben müssen». Entsprechend müssten auch heutige Gesetze, die Menschenwürde und Solidarität entgegenstünden, bekämpft werden. Nachtrag zum Artikel «Zu Recht das Recht gebrochen» in WOZ Nr. 10/26 .