Es ist erst die neunte von zumindest 25 Sitzungen, aber das Interesse am Untersuchungsausschuss „Neue Eisenstädter“ (Nebau) erlahmt rapide. Am Donnerstag Nachmittag ist neben dem KURIER nur noch die Kronenzeitung im Medienraum vertreten, die große Leinwand der ersten Sitzungstage wurde bereits durch einen kleineren Bildschirm ersetzt. Großes Kino wird auch im Sitzungssaal im dritten Stock des U-Ausschusses nicht geboten – und das liegt nicht an der geladenen Auskunftsperson. Isabella Stickler , Obmann-Stellvertreterin des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), ist um klare Worte nicht verlegen. Die Sonderprüfung des Landes, die zur Einsetzung des Regierungskommissärs bei der Nebau und letztlich zur Übernahme der Wohnbaugesellschaft durchs Land geführt hat, sei „die private Meinung eines Sachverständigen“, urteilt die Juristin. Deshalb, so folgert sie, sei die Sonderprüfung auch keine geeignete Grundlage für die Bestellung des Kommissärs. Darüber hinaus sei dem Revisionsverband des GBV vor der Bestellung des Kommissärs das gesetzlich vorgeschriebene Parteiengehör „nicht gewährt“ worden. Gerichte entscheiden Stickler verweist darauf, dass es bundesweit seit 2019 fünf Mal zur Bestellung eines Kommissärs gekommen sei, vier Mal sei der Revisionsverband davor anstandslos gehört worden. Bekanntlich haben der Revisionsverband des GBV und die „Neue Eisenstädter“ (vor der Übernahme durchs Land) beim Landesverwaltungsgericht eine Bescheidbeschwerde gegen die Bestellung des Kommissärs eingebracht. Dieser ist, wie der KURIER vor einigen Wochen aufgedeckt hat, immer noch im Amt, obwohl das Land vor Weihnachten behauptet hatte, er sei abgezogen worden. Keine Freude machte Stickler den Ausschussmitgliedern auch mit der Feststellung, dass in all diesen Fragen nicht der U-Ausschuss entscheide, sondern „entweder das Landesverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof “. Bis dahin könnte der U-Ausschuss schon beendet sein, Mitte Juli ist Schluss. Jetzt macht der U-Ausschuss Osterpause, am 9. April geht‘s weiter.