Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen SRF gutgeheissen. Ein Beitrag über angebliche Machtmissbräuche an einer Zürcher Tantra-Schule verletzte laut UBI das Sachgerechtigkeitsgebot. Hingegen wies die Instanz zwei weitere Beschwerden ab.