Prozess in NÖ: Mann steuerte Missbrauch per Livestream

Ein 39-Jähriger ist am Freitag in Korneubur g nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er in Asien wohnenden Personen via Live-Streaming Anleitungen zum Kindesmissbrauch gegeben haben soll. Zudem dürfte der Niederösterreicher mindestens 15.267 Video- und Bilddateien mit Kindesmissbrauchsmaterial besessen haben. Der Angeklagte hatte sich vollumfänglich schuldig bekannt. Angelastet wurde dem unbescholtenen 39-Jährigen im Schöffenverfahren schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen . Hinzu kam bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen (Paragraf 207a Strafgesetzbuch). „Blöde Sachen gemacht“ „Ich habe ordentlich Scheiße gebaut“, sagte der Angeklagte. Er wolle die Dinge „aus dem Leben schaffen“. Der verheiratete, aber selbst kinderlose Mann habe bei längeren Abwesenheiten seiner Ehefrau „diese blöden Sachen gemacht“. Für Live-Streaming überwies der 39-Jährige nachweislich 98 Mal jeweils 100 Euro, für Bild- und Videodateien nutzte er eine russische Internetseite . Sichergestellt wurden laut dem vorsitzenden Richter insgesamt vier Millionen Mediendateien. Gestartet waren die Ermittlungen nach einem Hinweis von Homeland Security an die heimischen Behörden, als Tatzeitraum gilt August 2021 bis Sommer 2025. Psychologische Betreuung Bei mitgeschnittenen Live-Streaming-Missbrauchshandlungen - sie stammen vorwiegend aus den Philippinen - war der Angeklagte im Videobild in einem kleinen Fenster meist auch selber zu sehen. „Also Beweisschwierigkeiten haben wir keine gehabt“, betonte der Richter. „Welche Mutter macht sowas freiwillig mit ihrem Kind, haben Sie sich das nie gedacht?“ fragte der Richter. Der 39-Jährige räumte daraufhin ein, die Armutslage der Opfer in Asien „komplett ausgenutzt“ zu haben. Der Beschuldigte zeigte sich einsichtig hinsichtlich seiner pädophilen Neigung und will sich diesbezüglich psychologischer Betreuung unterziehen. „Schon bei der Einlieferung hat er ein volles Geständnis abgegeben“, hob Verteidiger Rudolf Mayer hervor. In solchen Fällen gebe es allgemein „oft die absurdesten Verantwortungen“. Der Beschuldigte bereue seine Taten, sei hier „immer weiter hineingerutscht“. Am Ende sei die Schuldfrage „eindeutig und schnell zu klären gewesen“, sagte der vorsitzende Richter nach kurzer Beratung. Schwieriger sei die Frage der Strafbemessung gewesen, wo man nach Diskussionen bei einem Drittel der möglichen Sanktion gelandet sei. Urteil ist nicht rechtskräftig Erschwerend gewertet wurden das Zusammentreffen von zwei Verbrechen, der lange Tatzeitraum, das „massive Unterschreiten des Schutzalters“ sowie die große Menge an sichergestelltem Datenmaterial. Mildernd waren der bisher ordentliche Lebenswandel und das umfassende Geständnis. Die Verteidigung verzichtete umgehend auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab indes keine Erklärung ab