Die Schauspielerin Collien Fernandes machte die mutmaßliche sexuelle digitale Gewalt durch ihren Ex-Mann öffentlich. In Österreich ist die rechtliche Lage zu Deepfakes ein Graubereich. „Für dieses konkrete Vorgehen wie im Fall Ulmen haben wir in Österreich keinen eigenen Straftatbestand“, sagt die Anwältin Veronika Appl von DLA Piper. Das bedeute aber nicht, dass Deepfakes straflos sind. Vielmehr müsse geprüft werden, ob bestehende Delikte greifen. In Frage kommen etwa digitale sexualisierte Belästigung („Cyberflashing“), beharrliche Verfolgung im Netz („Cyber-Stalking“) oder unbefugte Bildaufnahmen . Doch genau hier liege das Problem: „Diese Tatbestände gehen in die richtige Richtung, bilden den konkreten Fall aber nicht vollständig ab“, so Appl. Es sei zum Beispiel nach wie vor unklar, ob KI-generierte Inhalte im Strafrecht überhaupt als „Bildaufnahme“ gelten. 104 Straftaten Auch klassische Delikte wie Beleidigung oder üble Nachrede könnten relevant sein – erfassen aber ebenfalls nicht die Komplexität von Deepfakes. Dementsprechend gibt es auch bei der Polizei keine konkreten Zahlen dazu. Laut Bundeskriminalamt (BK) fielen im Jahr 2024 104 Straftaten im Zusammenhang mit Deepfakes an. Um Straftaten mit diesem Modus Operandi künftig strukturiert erfassen zu können, wurde mit Jänner 2024 der Code Deepfake im Protokollierungssystem der Polizei als neue Begehungsform eingeführt. Der Einsatz von Deepfake-Technologie kann in verschiedensten kriminalpolizeilich relevanten Kontexten erfolgen, heißt es auf Anfrage aus dem Bundeskriminalamt (BK). So wird sie beispielsweise im Bereich des Betrugs genutzt, etwa um Identitäten vorzutäuschen oder Vertrauen zu erschleichen, zum Beispiel durch manipulierte Stimmen oder Videos von vermeintlich bekannten Personen. "Persönlichkeitsrechte können massiv verletzt werden" "Ebenso kommt Deepfake-Technologie im Zusammenhang mit pornografischen Inhalten zum Einsatz, insbesondere bei der Erstellung nicht einvernehmlicher Darstellungen, die Persönlichkeitsrechte massiv verletzen können", sagte eine Sprecherin aus dem BK. Die technische Entwicklung führe dazu, dass entsprechende Inhalte zunehmend schwerer als Fälschung zu erkennen sind, was die kriminalistische Bewertung und Verfolgung zusätzlich erschwere.