22-Jähriger wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Am 27. März 2026 muss sich ein 22-jähriger Angeklagter in Ried vor einem Geschworenengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich zwischen Februar 2024 und August 2025 im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt zu haben. RIED/SCHÄRDING. Über WhatsApp soll der Angeklagte, für welchen die Unschuldsvermutung gilt, wiederholt Bilder, Sticker und Inhalte mit nationalsozialistischen Symbolen und Bezügen an verschiedene Personen versandt sowie entsprechende Inhalte erstellt...