Fünf Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Münster für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Freiheitsstrafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Von Juli bis Oktober 2024 nahm die Beschuldigte jeweils eine Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt […] The post Osnabrück, Niedersachsen: Bewährungsstrafe nach Betrug mit Sozialleistungen appeared first on Polizei.news .