Schönheitsbehandlungen: BGH verbietet Werbung für Hyaluronspritzen mit Vorher-Nachher-Bildern

Bei Schönheitsbehandlungen mit Hyaluronspritzen handelt es sich um operative Eingriffe im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden – und verbietet es Unternehmen, mit Vorher-Nachher-Bildern dafür zu werben.