Verabredung zum Mord: Urteil: 18-Jähriger muss in betreute Wohneinrichtung ziehen
Die Vorwürfe gegen den 18-Jährigen wiegen schwer. Doch bleibt es bei Erziehungsmaßregeln für den Mann, der sich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gemacht hat.