„Beratung aber weiterhin verpflichtend“ : Hubig zeigt sich bei Abtreibungen offen für Aufhebung der Rechtswidrigkeit

In der Bundesrepublik sind Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten rechtswidrig, bleiben aber straffrei. Die Justizministerin kann sich bei dem strittigen Thema Änderungen vorstellen.