GASTKOMMENTAR - Stellvertretung in Zürcher Parlamenten: Zuerst sollte das Stimmvolk über die Verfassungsänderung abstimmen können

Verlangen gesetzliche Neuerungen eine Verfassungsabstimmung, so sollte diese zuerst durchgeführt werden, bevor die Referendumsfrist für die Gesetzesänderung ausgelöst wird.