Nach einem Unfall in einem Kärntner Pflegeheim, bei dem eine 90-jährige Bewohnerin schwer verletzt wurde, hat eine involvierte Heimhelferin am Freitag am Landesgericht Klagenfurt eine Diversion erhalten. Sie hatte die Bewohnerin vom Bett in einen Rollstuhl umlagern wollen, obwohl sie nicht die dafür notwendige Ausbildung hatte - dabei fiel die Seniorin zu Boden. Freigesprochen wurde die Pflegedienstleiterin, ihr konnte kein Verschulden nachgewiesen werden.