Von Benedikt Schweigl Wenn zwei großgewachsene Hunde aneinandergeraten, ist Chaos vorprogrammiert. In der Praxis lassen sich solche Vorfälle leider nicht immer vermeiden. So auch Anfang Juli im Bezirk Bruck an der Leitha - zwei Hunde gerieten aneinander, die Auseinandersetzung war den Schilderungen der anwesenden Personen zufolge wenige Momente später wieder vorbei. Was danach passiert sein soll, brachte einen 60-Jährigen aber vor das Landesgericht in Korneuburg. Ihm wird vorgeworfen, der Schäferhund-Mischlingsdame seiner Tochter zunächst mehrere wuchtigen Faustschlägen in den Bauch versetzt zu haben. Im Anschluss hätte er nach der Aussage zweier Zeugen den am Rücken liegenden Hund mit einer um den Hals liegenden Leine brutal hinter sich hergezogen. Schicksalhaftes Gassi gehen Der Vorfall ereignete sich, als der Angeklagte gemeinsam mit einem weiter entfernten Verwandten die Schäferhündin und den Chihuahua seiner Tochter zum Gassi gehen ausführte. Die Hundedame soll sich aus unbekannten Gründen aus ihrem Brustgeschirr befreit haben können und wäre daraufhin mit einem anderen freilaufenden Hund zusammengeraten, so der Angeklagte am Freitag vor Gericht. Er habe daraufhin interveniert und seinen Fuß zwischen die beiden aufgebrachten Hunde gestellt. "Ich habe dem Hund einen Schlag auf das Hinterteil gegeben und ihn niedergedrückt, um ihm wieder das Brustgeschirr anziehen zu können", erklärte der 60-Jährige. Sein Begleiter betonte vor Gericht ebenfalls, dass es nicht zu mehr als einem kleinen Schlag gegen das Hintertei l der Schäferhündin gekommen wäre. Zugleich gab er aber auch an, nach dem Hundekampf für zehn bis 15 Minuten etwas abseits des Geschehens gestanden zu sein, um mit seinem Sohn zu telefonieren. "Sehen Sie nicht, dass der Hund Angst hat?" Gänzlich anders waren die Schilderungen einer Familie, die mit Fahrrädern unterwegs war. Ehefrau und Ehemann betonten jeweils, dass sie aus einer Distanz von etwa 50 Metern eindeutig gesehen hätten, wie der Angeklagte mehrfach mit der Faust auf den Hund eingeschlagen hätte. Angesichts der dargestellten Brutalität wären sie mit den Fahrrädern und ihren Kindern auf die anderen Seite des Baches vor Ort gefahren - von dort sei erkenntlich gewesen, dass der Mann den am Rücken liegenden Hund mehrere Meter mitgeschleift hätte. "Da wir selbst Hunde haben, konnte ich da nicht einfach nur zusehen und nichts tun", erklärte die Ehefrau. Der sichtbar verängstigte Hunde wäre durch das Nachziehen fast stranguliert worden. Sie hätte den 60-Jährigen daraufhin von der Bachseite mit den Worten: "Sehen Sie nicht, dass der Hund Angst hat?" konfrontiert, woraufhin dieser entgegnet haben soll, dass "so ein Hund Angst haben muss vor einem". Der Angeklagte verneinte vor Gericht diese Aussage getätigt zu haben und bekannte sich nicht schuldig . Das Ehepaar hätte aufgrund der Entfernung keinen klaren Blick auf die Situation gehabt, zudem sei das Gras an der Vorfallstelle sehr hoch gewesen. Viele Widersprüche Der Angeklagte und das Ehepaar, das an jenem Tag Anfang Juli schlussendlich die Polizei gerufen hat, widersprachen sich in vielen Fällen. Etwa als es darum ging, ob die Schäferhund-Mischlingsdame ein Brustgeschirr oder eine Leine getragen hat - ein entscheidendes Detail, macht ein Brustgeschirr das beschriebene Nachschleifen des Hundes unwahrscheinlicher. Die Zeugenaussage des anderen Hundebesitzers soll nun Klarheit bringen. Die Einzelrichterin entschied, dem dahingehenden Antrag des Angeklagten stattzugeben. Ein Urteil wird es erst nach dieser zusätzlichen Zeugenaussage geben. Die Verhandlung wurde dementsprechend auf den 19. September vertagt.