Informationsfreiheit tritt in Kraft

Mit Montag ist das Amtsgeheimnis Geschichte. Mehr als eineinhalb Jahre nach seinem Beschluss tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, das Bürgerinnen und Bürgern ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen der Verwaltung einräumt. Informationen von allgemeinem Interesse müssen durch staatliche Organe nun proaktiv veröffentlicht werden, per Anfrage können aber auch weitere Daten eingeholt werden. Einige Geheimhaltungsgründe gibt es aber weiterhin.