Arbeitnehmer müssen spätestens ab dem vierten Tag ihrer Krankheit ein Attest vorlegen. Allerdings kann der Arbeitgeber die Krankschreibung auch schon früher verlangen. Kassenärztechef Gassen kritisiert diese Ausnahme und fordert, die Frist sogar noch zu verlängern. Damit ließen sich Millionen sparen.