Mit "Hau ab!" weggestoßen: Chef leicht geschubst: Gericht bestätigt fristlose Kündigung

Streit bei der Arbeit ist nicht verboten, sollte aber in angemessener Form verlaufen. Gegen Vorgesetzte handgreiflich zu werden, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen - auch wenn es keine erhebliche Gewalteinwirkung gab. Das zeigt eine Gerichtsentscheidung.